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  EU-Datenschutzverordnung - ein EU-Super-Hero der die Grossen meint und die Kleinen trifft. Brodmann Schnauzt

Die neue EU-Datenschutzverordnung ist der Versuch, Nutzer vor dem Datenmissbrauch zu schützen. Die in 99 Artikeln abgefasste Verordnung ist schwere Kost für mittlere, kleine und private Unternehmen. Sie soll die grossen wie Facebook, Google und wie sie alle heissen treffen um Missbräuche (Big data / data analytics) zu verhindern und die Nutzer und ihre Personenbezogenen Daten zu schützen.

Tatsächlich werden die kleinen getroffen. Die Grossen haben ihre Schutzschilde bereits hochgezogen und die Schlupflöcher ausfindig gemacht. Sie haben die notwendige Substanz und das wissen dazu.

Die kleinen? Das geht vom privaten Gastro-Blogger bis zur Homepage eines Restaurants oder Hotels.

Wer denkt, er speichere doch keine Daten ... schon der Sharebutton von Facebook ist eine Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe der IP-Adresse und diese zählt bereits zu den Personenbezogenen Daten.

Wer denkt, das gelte in der Schweiz noch nicht, das komme erst in zwei Jahren ...

 1. Ist geplant die Schweizer Datenschutzverordnung an die der EU anzugleichen, das soll bereits im 2019 geschehen.

2. Wer in seiner Datei Kundedaten von Gästen aus dem EU-Raum hat und diese zum Beispiel mit Mails anschreibt, handelt im Geltungsbereich der EU und damit der Datenschutzverordnung unterworfen.

3. Die Frage ist, inwieweit es die Schweizer Regierung und Ihre Behörden es zulassen, dass die EU ihr Recht im Schweizer Raum geltende machen klagen erheben kann.

Und passen sie auf, eine Wats-App-Gruppe die direkt oder indirekt mit ihrem Unternehmen in irgendeiner Art und Weise verbunden ist, fällt auf EU-Boden nach EU-Recht bereits und die Verordnung.

Es ist also durchaus sinnvoll, sich jetzt schon darum zu kümmern und die Richtlinien der Verordnung umzusetzen.

Unter anderen hatte sich der Deutsche Hotel und Gaststättenverband DEHOGA recht gut und beinahe erfolgreich gewehrt. Die Kanzlerin Angela Merkel hätte beinahe zugestimmt, die Deutsche Umsetzung der Verordnung für die Kleinen und Privaten Unternehmen abzuschwächen.

Sie blieb dann aber stur. Ihr kam wohl in den Sinn, dass sie im September 2015 im Fernsehen einem Weinenden Flüchtlingsmädchen nachgegeben und mit den folgenden Worten «alle sind willkommen» den Flüchtlingsstrom ausgelöst hat. In diese Falle wollte Sie vermutlich nicht nochmals tappen.

Das Dumme ist nur, sie ist damit Tölpelhaft in die nächste Falle gelatscht. Bei den kleinen und mittleren und privaten Unternehmen KMUs geht es um das Rückgrat der Wirtschaft. Der Anteil der Unternehmen mit bis zu 9 Beschäftigten macht an allen Unternehmen in Deutschland knapp 80 Prozent aus und dazu gehört auch ein Grossteil der Gastronomiebetriebe. Das ist also ähnlich wie in der Schweiz. Mit den drastischen Strafmassnahmen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent vom Umsatz dürfte es eine Frage der Zeit sein, bis den ersten kleinen das Rückgrat gebrochen wird.

Und dann? Ist Ihr wohl schnuppe, sie ist ja schon weg vom Fenster.

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