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Löhne im Gastgewerbe: Sozialpartner geben definitive Mindestlöhne 2024 bekannt.

Die Sozialpartner im Gastgewerbe hatten sich im Juli grundsätzlich auf die Mindestlöhne für 2024 geeinigt. Diese werden im Vergleich zum Vorjahr gemäss der Teuerung auf Basis der Septemberprognose 2023 erhöht. Zusätzlich steigen die Mindestlöhne real um 5 Franken pro Monat auf jeder Mindestlohnstufe. Aufgrund der nun vorliegenden Angaben des SECO wurden die definitiven Mindestlöhne 2024 berechnet. Die Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung des L-GAV bis Ende 2024 haben die Sozialpartner beim Bundesrat beantragt.

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Text: Medienmitteilung | Bild: Unsplash, Sebastian Coman Photography 
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Die Teuerung wird auf allen Mindestlohnstufen ausgeglichen und auf jeder Stufe steigen die monatlichen Mindestlöhne zusätzlich real um 5 Franken.

Die Sozialpartner verhandeln gemäss Art. 34 L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Es sind dies auf Arbeitnehmerseite Hotel & Gastro Union, Syna und Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, HotellerieSuisse sowie Swiss Catering Association SCA. 

Dank des L-GAV können sich Mitarbeitende im Schweizer Gastgewerbe von der Basis bis zur Spitze zu stark vergünstigten Konditionen weiterbilden. Das Aus- und Weiterbildungsprogramm des L-GAV umfasst aktuell 48 Aus- und Weiterbildungen im Gastgewerbe, welche bis Ende 2023 weitestgehend kostenlos sind und auch im kommenden Jahr zu stark vergünstigten Konditionen absolviert werden können.

Detaillierte Angaben zu den Lohnkategorien siehe www.l-gav.ch.
Informationen zum Aus- und Weiterbildungsprojekt des L-GAV: www.weiterbildung-inklusive.ch