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  URHEBERRECHT: Unrechtmäßige Nutzung von Bildern birgt ein Strafmaß von bis zu 3 Jahren Gefängnis. Ein Überblick.

In der Gastronomie werden häufig Bilder verwendet, um Menüs, Websites und Social-Media-Profile ansprechend zu gestalten. Dabei kommt es jedoch oft vor, dass Bilder ohne die Einwilligung der Urheber verwendet werden. Dies stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und kann ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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Text: Marko Ferrari | Bilder: Unsplash
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Was ist eine Urheberrechtsverletzung?

Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn ein Werk – in diesem Fall ein Bild – ohne die Zustimmung des Urhebers genutzt wird. Seit der Revision des Urheberrechtsgesetzes am April 2020 sind in der Schweiz alle Fotografien urheberrechtlich geschützt, unabhängig davon, ob sie individuellen Charakter aufweisen oder nicht1.

Das kommt gar nicht so selten vor:

Restaurant-Websites: Mehrere Restaurants wurden dafür belangt, dass sie Bilder von Speisen und Getränken auf ihren Websites verwendet haben, ohne die Rechteinhaber zu informieren oder zu entschädigen. Diese Fälle führten oft zu Abmahnungen und Schadenersatzforderungen1.

Social Media: Einige Gastronomiebetriebe haben Bilder von anderen Fotografen auf ihren Social-Media-Profilen geteilt, ohne die Urheber zu nennen oder um Erlaubnis zu fragen. Dies führte zu rechtlichen Auseinandersetzungen und in einigen Fällen zu Geldstrafen2.

Menükarten und Werbematerialien: Es gab Fälle, in denen Restaurants Bilder aus dem Internet für ihre Menükarten oder Werbematerialien verwendet haben, ohne die Urheberrechte zu beachten. Auch hier kam es zu rechtlichen Konsequenzen, einschließlich Schadenersatzforderungen und Unterlassungsklagen3.

Diese Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, die Urheberrechte zu respektieren und sicherzustellen, dass alle verwendeten Bilder ordnungsgemäß lizenziert sind. Andernfalls können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen.

Rechtliche Konsequenzen:

Die unrechtmäßige Nutzung von Bildern kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen haben:

  1. Zivilrechtliche Ansprüche: Der Urheber kann Schadenersatz und Unterlassungsklagen geltend machen. Dies bedeutet, dass der Verletzer möglicherweise eine Entschädigung zahlen und die weitere Nutzung des Bildes unterlassen muss.
  2. Strafrechtliche Verfolgung: Urheberrechtsverletzungen können auch strafrechtlich verfolgt werden. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen. In der Regel können Geldstraffen bis zu 180 Tagessätze oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verhängt werden3.

Fazit:

Die Nutzung von Bildern ohne die Einwilligung des Urhebers ist nicht nur unethisch, sondern auch gesetzeswidrig. Gastronomen sollten sicherstellen, dass sie die erforderlichen Rechte für die verwendeten Bilder besitzen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Quellen: 1admin.ch 2IGE 3Baloise