0 0 Teilen:

  Recht&Vernunft: Zu begrenzten Öffnungszeiten in Innenhöfen: Sind mit der bundesrätlichen Anordnung "bis 23Uhr" die einschränkenden Schliessungszeiten aufgehoben?

Von: Sikander von Bhicknapahari

 

Offen für alle bis 23.00h

Am 14. April 2021 verkündete der Bundesrat den nächsten Öffnungsschritt. Unter anderem gehört dazu: «Restaurants und Bars können ab dem 19. April ihre Terrassen wieder öffnen. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt.». Die Lage sei zwar weiterhin fragil, aber das Risiko einer weiteren Öffnung sei für den Bundesrat vertretbar.

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-83106.html

In den FAQ (für nicht in Anglizismen geübte: Das ist die Abkürzung für häufig gestellte Fragen) wird noch konkretisiert: «Restaurants können den Aussenbereich öffnen (Öffnungszeiten: 6.00 - 23.00 Uhr).» 

Die FAQs finden sie als PDF im Anhang dieses Artikels - bitte nach unten Scrollen (Quelle: Newsd.admin.ch) oder unter folgendem Link: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/66189.pdf

Denken wir in diesen schwierigen Zeiten positiv. Corona-Massnahmen werden jeweils im Detail ausgearbeitet und jedes Wort, das vermeldet wird, ist sicher bis ins Detail mit allen möglichen Folgen auf die Goldwaage gelegt worden. Und nun heisst es also fadegrad und klar: «Restaurants können den Aussenbereich öffnen (Öffnungszeiten: 6.00 - 23.00 Uhr).»

Die aufmerksam Lesenden stellen fest: Es ist ohne Einschränkung von den Aussenbereichen der Restaurants die Rede, und von einer Öffnungszeit bis 23.00 Uhr. Sicher hätte der Bundesrat darauf hingewiesen, wenn es mit Bezug auf die 23.00 Uhr Grenze noch weitere Einschränkungen geben könnte. Aber genau das hat er nicht getan. 

Wenn der Bundesrat von einer fragilen Lage spricht, so hat er völlig recht. Sicher meinte er damit auch, die gebeutelte Branche soll ihre durch die Lockdowns fragile Lage möglichst schnell überwinden können. Und dazu gehört Umsatz bolzen solange es geht, aktuell ohne Einschränkungen bis 23.00 Uhr.

Wer nun einen Aussenbereich in einer Zone hat, in welcher normalerweise bis 21.00h oder 22.00h serviert werden durfte, oder noch abschreckender das Beispiel Eierbrecht mit 19.00h, der ist der ausserordentlichen Lage wegen nun sicher berechtigt, seine Gäste auch bis 23.00h zu bedienen. Die Nachbarn konnten in den vergangenen Lockdown-Monaten Ruhe auf Vorrat tanken. 

Und falls der Bundesrat in einer ergänzenden Erklärung ggf. meint, so habe er es nicht gemeint, dann wäre es wohl nur solidarisch, wenn die Nachbarn die Ruhezeiten mit Rücksicht auf die Gastro-Betriebe erst ab 23.00h in Anspruch nehmen.

Die reduzierte Platzzahl führt zwangsläufig dazu, dass an einem warmen Abend idealerweise ein Stuhl zwei oder mehrmals verkauft werden kann. Und das geht nicht, wenn es z.B. heisst, man müsse den Gast um 21h nach Hause schicken, damit die Tische bis 22h fertig geputzt und geräumt sind.

Deshalb liebe Lärmschutzverordner, Hausbesitzer und Nachbarn: Lasst bitte etwas Rücksicht walten und interpretiert die bundesrätliche Anordnung betriebswirtschaftlich möglichst positiv. Vielleicht wohnen Mitarbeitende eines Getränkelieferanten, Reinigungsinstituts oder Kaffeemaschinen-Herstellers in solchen Liegenschaften. Die sollten mit ihrem Lohn z.B. die Miete zahlen. Das geht aber nur, wenn die Arbeitgeberseite deren Stelle nicht kündigt und wieder Umsatz generieren kann. Wir sind in unserer Geschäftswelt eng miteinander verzahnt. Schmiert diese Rädchen grosszügig, auf dass es wieder besser läuft.

Die Gastrobetriebe könnten als Goodwill-Aktion mit einem Augenzwinkern vorausschauend Ohropax mit einem Danke in die umliegenden Briefkästen verteilen. Ergänzt mit einem Absackerbiergutschein, zum Beispiel für ein Starkbier wie Maximator 7.5 Vol% von Augustiner Bräu im Take away falls die Stöpsel ihre Wirkung verfehlen.

 

Sikander von Bhicknapahari
(der als Jurist an seinen Ausführungen zweifelt aber sich als Betriebswirtschafter trotzdem über deren Richtigkeit freuen würde ;-)

Titelbild: Unplash/Aarón Blanco Tejedor

 

Ihr Browser kann das PDF leider nicht anzeigen. Bitte laden sie das PDF herunter: Download