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UMWELT: Lebensmittelschutz-Initiative lanciert: Für den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.

Der Verein für gentechnikfreie Lebensmittel lanciert heute die eidgenössische Volksinitiative «Für gentechnikfreie Lebensmittel (Lebensmittelschutz-Initiative)». Die Initiative fordert strikte Regeln für den Einsatz von Gentechnik in der Schweizer Landwirtschaft, um Mensch, Tier und Umwelt zu schützen.

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Text: Medienmitteilung | Bild: zVg, Lom

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Die Mehrheit der Schweizer Konsument:innen lehnt die Gentechnik ab. Noch gilt in der Schweiz ein Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Es läuft nächstes Jahr aus.

Die Chemie- und Saatgut-Konzerne haben den Druck auf die Politik erhöht mit dem Ziel, dass gentechnisch veränderte Organismen so schnell wie möglich in der Schweiz angebaut, importiert und verkauft werden dürfen. 

Die Lebensmittelschutz-Initiative fordert strenge Regeln für die Gentechnik zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt. Sie fordert konkret:

  • Wahlfreiheit: Konsument:innen sollen auch in Zukunft entscheiden können, ob sie gentechnisch veränderte Lebensmittel konsumieren wollen oder nicht. 

  • Umfassende Risikoprüfung: Alle gentechnisch veränderten Organismen müssen im Sinne des Vorsorgeprinzips streng auf Risiken geprüft werden.

  • Klare Kennzeichnung: Gentechnisch veränderte Lebensmittel müssen transparent gekennzeichnet werden.

  • Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft: Bäuerinnen und Bauern, die ohne Gentechnik produzieren wollen, sollen das auch in Zukunft tun können. Klare Regeln sollen eine Koexistenz ermöglichen und Verunreinigungen verhindern.

  • Förderung der Forschung: Die Initiative unterstützt die Forschung und Züchtung für eine gentechnikfreie Landwirtschaft.

  • Moratorium verlängern: Bis zum Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen der Initiative dürfen keine gentechnisch veränderten Organismen, die zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder forstwirtschaftlichen Zwecken bestimmt sind, angebaut und in Verkehr gebracht werden.

 

Initiativtext:

Eidgenössische Volksinitiative «Für gentechnikfreie Lebensmittel (Lebensmittelschutz-Initiative)»

Die Bundesverfassung¹ wird wie folgt geändert:

Art. 120 Abs. 1bis und 3–6

1bis  Gentechnisch veränderte Organismen sind Organismen, deren genetisches Material auf eine Weise verändert worden ist, wie dies unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt. Zu diesen gehören auch Organismen, die durch neue genomische Techniken erzeugt worden sind.

3  Das Inverkehrbringen und im Versuch Freisetzen von gentechnisch veränderten Organismen, insbesondere solcher, die zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder forstwirtschaftlichen Zwecken bestimmt sind, unterliegt einem Bewilligungsverfahren, in welchem die Risiken zu prüfen sind.

4  Wer gentechnisch veränderte Organismen in Verkehr bringt, muss sie zur Gewährleistung der Wahlfreiheit und der Rückverfolgbarkeit sowie zur Verhinderung von Täuschungen als solche kennzeichnen.

5  Der Bund gewährleistet eine gentechnikfreie landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstwirtschaftliche Produktion und unterstützt die dazu nötige Forschung und Züchtung. Wer gentechnisch veränderte Organismen in Verkehr bringt, trägt die Kosten der Koexistenzmassnahmen.

6  Die Wirkung von Patenten erstreckt sich nicht auf Pflanzen und Tiere aus gentechnikfreier Züchtung, die zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder forstwirtschaftlichen Zwecken bestimmt sind, und auch nicht auf Teile oder Bestandteile solcher Pflanzen und Tiere.

 Art. 197 Ziff. 17²

17. Übergangsbestimmung zu Art. 120 (Gentechnologie im Ausserhumanbereich)

Mindestens bis zum Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen zu Artikel 120 Absätze 1bis und 3–6 dürfen keine gentechnisch veränderten Organismen, die zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder forstwirtschaftlichen Zwecken bestimmt sind, in Verkehr gebracht werden.
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¹ SR 101

² Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

 

https://www.lebensmittelschutz.ch/finden sie alle weiteren Infos: https://www.lebensmittelschutz.ch/