Tabakwerbeverbot Schweiz ab 2024. Der erste Gesetzentwurf ist seit 31.08.22 online zum Tabakwerbeverbot (Link siehe unten bei Ressourcen zum Thema). Es handelt sich um eine Missachtung von Volkswillen und Gesetzgeber. Dieser Gesetzentwurf ist noch krasser, als die Initianden es wollten. Er geht weit darüber hinaus. Wir können hoffen, dass dies nicht so umgesetzt wird, denn sonst herrscht Zensur wie in China und Russland. 

Missachtung von Volkswillen und Gesetzgeber

Was bedeutet das Tabakwerbeverbot? Das Ziel ist eine 100% rauchfreie Gesellschaft. «Ungeachtet des Produktes geht es uns generell darum, das Nichtrauchen als Norm zu etablieren.» Das hat mir eine Schweizer Institution, die nicht genannt werden möchte, am 23.03.2022 per eMail geschrieben. Es sind Mechanismen im Gang, damit der Zugang zu einem legalen Produkt immer mehr erschwert wird.

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Gemäss dem Vorentwurf des Bundesrates soll Werbung im Internet und in allen anderen elektronischen Medien sogar dann verboten werden, wenn durch geeignete Massnahmen sichergestellt wird, dass die Werbung nur durch Erwachsene einsehbar ist. Damit schafft der Bundesrat ein höchst problematisches Präjudiz, welches später auch für andere Konsumgüter eingeführt werden könnte. 
Zitate aus dem Newsletter vom 19.10.22 von Centre Patronal.
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Erste Vernehmlassung und was dann?

Die Vernehmlassungen sind öffentlich zugänglich. Jeder in der Schweiz kann sich dazu äussern. Im Internet gibt es ein MS Word-Dokument, das man ausfüllen kann. Die Frist für die Antworten läuft bis 30.11.2022. Danach werden die Antworten ausgewertet. Das dauert, je nach Thema und Anzahl Antworten, mehrere Monate. Im Verlauf des Jahres 2023 wird das Gesetz in den verschiedenen Gremien und politischen Institutionen debattiert und Anpassungen vorgenommen.

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Zudem verhält sich der Bundesrat widersprüchlich. Er behauptet im erläuternden Bericht zur Vernehmlassung, ein Totalverbot sei nötig, weil keine geeigneten Massnahmen bestünden, die sicherstellten, dass Werbung in Online-Zeitungen und -zeitschriften oder anderen digitalen Diensten nur von Erwachsenen eingesehen werden können. Derselbe Bundesrat führt aber ebenfalls am 31. August aus, dass verlässliche Systeme zur Altersprüfung für den Online-Handel existieren und angewendet werden“.
Zitate aus dem Newsletter vom 19.10.22 von Centre Patronal.
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Tabakwerbeverbot: Einloggen nur mit Identitätsnachweis?

Im Fall von meinem Magazin Zigarren.Zone könnte es bedeuten, dass die Leser nur Zugang zu den Inhalten erhalten, wenn sie über 18 Jahre alt sind und sich ausweisen können. Solche Dienste bietet z.B. Swiss ID. Aber: Vom Ausland aus, wäre Zigarren.Zone immer noch ohne Identitätsnachweis lesbar. Hier gilt es dann, die technischen Voraussetzungen auf der Website zu installieren.

Unklar ist derzeit auch, ob die Produkt-Slider, oder Produkt-Banner in den Zigarren Onlineshops als Werbung gelten, oder nicht. Gemäss dem Gesetzentwurf, ja.

Zigarrenbeiträge bei Zigarren.Zone

Alle Beiträge von Zigarren.Zone werden nicht als Werbung angesehen, sondern als freie Meinungsäusserung (Text-, Foto- und Videobeiträge), ungeachtet davon, ob ein Honorar bezahlt wurde (und ich schrecke nicht davor zurück, mich kritisch zu äussern). Auf der Website sind viele Zigarrenmarken vertreten, daher wird es als eine Art «Vergleichs-Portal» angesehen.

Ich teste Zigarren, bewerte sie und erkläre, wie sie mir schmecken. Zigarren.Zone wird durch Werbebanner auf der Website finanziert, des weiteren auch mit den Inseraten in der Onlinezeitschrift FlashCigar, und Videoproduktion über Zigarren. Wie das ab dem Jahr 2024 aussehen wird, ist derzeit ungewiss. Ob nach einem Login-Verfahren die Werbebanner noch erlaubt sind, ist ungewiss, auch, ob die Inserate in FlashCigar noch erlaubt sein werden.

FlashCigar wird seit 2022 nur an Mitglieder von Zigarren.Zone Plus verschickt und ist nicht mehr öffentlich. Nach dem Beitrag findest du ein Anmelde-Formular für Zigarren.Zone Plus. Das Tabakwerbeverbot wird mich einiges an „Umbau“ kosten.

Geo-Targeting wegen Tabakwerbeverbot?

Derzeit wird sogar diskutiert, ob ausländische Internet-Medien in der Schweiz zum Thema «Tabak» ab 2024 noch gesehen werden können. Sofern das Gesetz so drastisch umgesetzt wird, dann wird ein Geo-Targeting eingesetzt. Das bedeutet, dass Tabak-Websites aus dem Ausland nicht mehr in der Schweiz gesehen werden können, weil sie Werbung über Tabak enthalten.

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Zudem wird auch im neuen Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele das Zugänglichmachen von Filmen und Videospielen im Internet von einer Alterskontrolle abhängig gemacht. Was für den Online-Handel und für das Zugänglichmachen von Filmen und Videospielen gilt, muss auch explizit für Online-Werbung gelten. Das Verbot von Online-Werbung im Vorentwurf verletzt deshalb sowohl die Rechtsgleichheit als auch das Diskriminierungsverbot.
Zitate aus dem Newsletter vom 19.10.22 von Centre Patronal.

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Es würde bedeuten, dass z.B. die Websites von Cigar Journal und Cigar Aficionado in der Schweiz nicht mehr gelesen werden können. Meine persönliche Meinung dazu: Solche Geo-Targeting Massnahmen setzt China und Russland ein; ein solches Vorgehen zum Thema Tabak wäre für die Schweiz ein krasser Schritt.