Viele Rechtsvertreter gehen davon aus, dass von Markennamen auf Feuerzeugen bis zum gestalteten Schaufernster eines Zigarrenfachgeschäftes nichts mehr zulässig ist.

Und wer meint, mit der Altersbegrenzung ab 18 Jahren aus dem Schneider zu sein, irrt gewaltig: Hier beginnt der juristische Diskurs, was Jugend jetzt genau bedeutet: Gesetzliche Regelung oder die Lebensphase inklusive Postadoleszenz?

Weshalb das keinen Sinn macht? Die Summe aller Laster bleibt konstant.

Seit dem 1. Mai 2010 ist das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. «Alle geschlossenen Räume müssen rauchfrei sein, wenn sie öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Erlaubt bleibt das Rauchen in abgetrennten, bedienten Raucherräumen, in Raucherbetrieben bis maximal 80 m² Fläche, im Freien und in privaten Haushalten.»

Die Absicht der Tabakgegner war nicht einfach, die Passivraucher zu schützen, sondern durch die erstellten Hürden auch die Anzahl der Raucher:innen zu senken. Die Statistik des Zigarettenkonsums spricht diesbezüglich Bände. Diese Zahlen waren zwar zwischenzeitlich gesunken (Tabakmarkt Schweiz Statista / Zahlen und Fakten: Tabak BAG), haben sich aber stabilisiert.

Ein Drittel der Schweizer Männer und ein Viertel der Schweizer Frauen rauchen Zigaretten. Vermutlich nicht eingerechnet sind hier die stark wachsende Zahl der E-Zigaretten-Raucher:innen, denn Statista deklariert die Zahlen als Zigarettenkonsum und weist die E-Zigaretten als eigene Kategorie aus, während das BAG dieselben Zahlen als undefinierten Tabakkonsum stehen lässt. Die Überschneidung ist also offenbar undefiniert. Da aber der Rückgang des Zigarettenkonsums seit Einführung des Schutzes vor Passivrauchen 2010 eher gering ist, der Konsum von E-Zigaretten gleichzeitig angestiegen ist, darf sogar von einem tatsächlichen Wachstum ausgegangen werden, würde der Konsum von Zigaretten und E-Zigaretten kumuliert. 

Würde dann auch noch der Anstieg des Cannabiskonsums mit und ohne THC dazuzählen, kann getrost konstatiert werden: Die ewige Versuchung, mit «der Tyrannei der Mehrheit» (Alexis de Tocqueville) eine Verbotskultur durchzusetzen, um der Minderheit die Abkehr vom Tabakkonsum aufzuzwingen, ist längst gescheitert.

Wenn also Menschen Laster vorenthalten werden, treten Ersatzprodukte an deren Stelle. Das Laster lässt sich nicht verbieten.

Also NEIN, es braucht kein weiteres Verbot.