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  Der Bundesrat während Corona oder eine Chronologie des Versagens. «Wenn ich runterfalle, dann bin ich tot» - Christa Rigozzi hätte es nicht besser gekonnt, aber schöner.

 

Von: Romeo Brodmann

Zurückhaltend ausgedrückt - die Corona-Pandemie und deren Bewältigung in der Schweiz ist eine doch eher schwierige Geschichte. Insbesondere die Rat- und Hilflosigkeit des Staates, in Anbetracht der Tatsache von grossen verfügbaren Mitteln und einer (vermeintlich) intakten Infrastruktur, ist erstaunlich. Irgendwie hätte man als Bürger*in instinktiv erwartet oder sich gar erträumt, dass die gründliche Schweiz das besser macht als andere. Die Realität ist ernüchternd: Unterer Durchschnitt, aufgerundet knapp genügend, Note 3.9. Per Ende Januar 2021 taucht die Schweiz in der Impfstatistik (Our World in Data. RKI Stand 29.01.2021/Anzahl Geimpfte pro 100 Tsd) unter den ersten 10 Staaten nicht einmal auf.

 

 

Daran änderte auch die neueste Salamischeibe nichts, die der Bundesrat an seiner Medieninformation vom 27. Januar 2021 um 14.29 Uhr dem Land unter die Nase rieb. Eigentlich wären ja die zusätzlich gesprochenen Mittel im Zentrum gestanden. Schwergewichtig ist aber bei allen braven 99.99 % der Bürger, die sich an die Corona-Vorgaben halten angekommen, dass jetzt bis CHF 200.- Bussen gesprochen werden können, wenn einem die Maske an der Bushaltestelle unter die Nase rutscht. Damit kennen wir jetzt auch noch die definitive Haltung des Bundesrates gegenüber dem Volk: Misstrauen. Doch wie soll man einem Bundesrat vertrauen, der nicht führt, sondern ständig Salamischeiben abschneidet und dem eigenen Volk misstraut?

Doch fangen wir von vorne an: Dramatisch wird es mit einem Blick zurück auf die Corona-Chronologie, die im Grunde bereits 2012 begann. In der Sendung Arena vom 30. August 2013 setzte sich Gesundheitsminister Alain Berset für das damals neue und nicht unumstrittene Epidemie-Gesetz (Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen) ein. Nachdem die Bundesversammlung am 28. September 2012 die Vorlage beschlossen hatte, kam das fakultative Referendum zustande und die Vorlage damit am 22. September 2013 vors Volk.

Man hatte damals den durchaus hehren Ansatz, nach Schweinegrippe, Sars und Vogelgrippe, das alte Epidemie-Gesetz von 1970 anzupassen. In der Arena sagte Alain Berset: «Ich denke, es ist besser früh darüber nachzudenken, vorbereitet zu sein, um eine gute Reaktion haben zu können im Fall einer Krise.» So weit so gut, wo er recht hat, hat er recht.

Um das neue Epidemie-Gesetz zu verkaufen, stand da unter vielen anderen Begründungen:

Verbesserte Krisenbewältigung durch zeitgemässe Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung 
- Der Gesetzesentwurf umfasst neben Massnahmen zur Bekämpfung auch Instrumente der Früherkennung und der Vorbereitung auf Krisen (z. B. koordinierte Notfallpläne).
- Für eine sinnvolle Arbeitsteilung zwischen Bund und Kantonen zur Bewältigung von Krisensituationen wird ein 3-stufiges Modell geschaffen, das neben der normalen Lage eine besondere und eine ausserordentliche Lage vorsieht. Dies trägt dazu bei, dass bei einer Bedrohung der öffentlichen Gesundheit schnell und gezielt reagiert werden kann. 

«Nach dieser Episode Sars 2003, es war schwierig, was da passiert ist. Zum Glück war es nicht problematisch (…) Damals gab es die Uhren- und Schmuckmesse in Basel und Zürich. Die Leute von Asien kamen für diese Messe und waren schon im Flugzeug infiziert. Und die Kantone Zürich und Basel wussten nicht, was zu tun ist, um die Schweizer Bevölkerung zu schützen», sagte Alain Berset damals weiter. Auch damit hatte er natürlich recht.

Mit einem Blick auf die aktuellen Gegebenheiten scheinen diese Vorsätze jetzt jedoch mehr als weit weg: Die Schweiz weist im internationalen Vergleich bis dato eine ziemlich hohe Zahl Corona-Infizierter und -Toter aus. Land und Leute konnten nicht ausreichend geschützt werden. Wer heute die Arena von damals schaut, den Befürwortern zuhört und währenddessen die Corona-Chronologie im Blick behält, dem dürfte das Blut in den Adern gefrieren. Nicht eine der positiven Eigenschaften, die damals dem neuen Gesetz zugeschrieben wurden, sind in der Krise in Erscheinung getreten.

Früherkennung und Vorbereitung auf Krisen? Koordinierte Notfallpläne? Sinnvolle Arbeitsteilung zwischen Bund und Kantonen? Schnell und gezielt reagieren? Etc.?

Das Einzige, was das neue Gesetz leistete: Es untermauert die Thesen, dass Papier geduldig ist und die Worte von Politiker*innen Schall und Rauch sind.

Die schweizerische Landesführung erscheint wie eine Schildkröte, die auf dem Rücken liegt und sich abstrampelt, um wieder auf die Beine zu kommen. Das Ganze erweckt den Eindruck, dass das neue Gesetz, nachdem es von Alain Berset mit freundlicher Unterstützung des Präventivmediziners und FDP-Altnationalrats Felix Gutzwiller durchgedrückt wurde, in der Schublade des Vergessens abgelegt worden ist.

Damit nicht genug, das Jahr 2013 scheint für die heutige Situation ein Schicksalsjahr gewesen zu sein. Am 29. November 2013 befürwortete der Bundesrat auch die Revision des Landesversorgungsgesetzes mit folgenden Worten: «Die Hauptstossrichtungen und Ziele der Revision werden mehrheitlich befürwortet: Mit der Modernisierung des bestehenden Gesetzes will der Bundesrat die Widerstandsfähigkeit der Versorgungsinfrastrukturen erhöhen sowie rascher, gezielter und flexibler auf drohende oder bereits eingetretene schwere Mangellagen reagieren können.»

Am 17. Juni 2016 trat das neue Gesetz in Kraft und mit «rascher, gezielter und flexibler» war wohl Leistungsabbau und Kostensenkungen gemeint. Nicht mehr vorhandene Pflichtlager, auch das von Hygienematerial wie Schutzkleidung und Atemmasken, brachte die Armeeführung in die Not-Situation, nach jedem Strohhalm zu greifen. Die erhöhte geschwächte Widerstandsfähigkeit der Versorgungsinfrastrukturen waren der Grund, weshalb die Armeeführung Mitte 2020 von zwei «Schnoderbuebe» Masken zu Wucherpreisen von CHF 9.- pro Stück kaufte, von denen jetzt gerade mindestens 700'000 wegen Funktionsuntüchtigkeit und/oder Schimmelbefall entsorgt werden müssen.

Der Fall steht exemplarisch für das ganze Handeln der Regierung als Reaktion auf die Corona-Problematik. Hierbei darf auch die Frage ins Zentrum gerückt werden, weshalb der Bund nicht eingeschritten ist. Handhabe hätte er genug gehabt… zum Beispiel mit dem Schweizerischen Strafgesetzbuch, Wucher Art. 157 und 158: (…) 2.  Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu berei­chern, die ihm durch das Gesetz, einen behördlichen Auftrag oder ein Rechtsgeschäft eingeräumte Ermächtigung, jemanden zu vertreten, miss­braucht und dadurch den Vertretenen am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. (…)

Nach den Reformen Armee 95 und der Armee XXI musste das Militär erneut angepasst werden. Offensichtlich nach unten und am besten unter einer kaschierenden Bezeichnung, damit niemand merkt, dass die Armee XXI ein Rohrkrepierer war. Sinnigerweise wurde die Restrukturierung WEA Weiterentwicklung der Armee genannt. Die parlamentarische Beratung fand 2014 bis 2015 statt. Die Vernehmlassung fand im Herbst 2013 statt.

Die beiden Räte verabschiedeten am 18. März 2016 die Rechtsgrundlagen zur WEA. Am 29. März 2017 wurde sie vom Bundesrat in Kraft gesetzt. Ohne hierbei ins Detail zu gehen, auf deren Basis war beispielsweise der Ab- bzw. Rückbau der acht Armeespitäler möglich, und es konnte nicht schnell genug gehen. Sieben Armeespitäler waren bereits vor der Coronakrise verschrottet und verscherbelt worden.

Das schlimmste aber ist für den/die weiterhin geneigten Beobachter*innen die vorherrschende Führungsunfähigkeit der Magistraten. Eine gibt sich als seelsorgerische Landesmutter, ein anderer ist besorgt dafür, dass im mindesten der Hut gut sitzt, ein weiterer zieht ständig das Futter aus den Hosensäcken und beteuert, dass wir kein Geld für eine Krise haben. 

Eigentlich hätte der Bundesrat nur die gute alte Grundschulung GS der Armee in die Finger nehmen sollen. Leider haben nur die wenigsten Magistraten noch eine Ahnung, dass die Schweizer Armee, als sie noch eine war, die besten Führungsgrundsätze hatte, an die man sich hätte halten können:

  1. Problemerfassung (Analyse)
  2. Sofortmassnahmen (Anordnung)
  3. Beurteilung der Lage (Orientierung)
  4. Entschlussfassung (Ich will)
  5. Planentwicklung 
  6. Befehlsgebung (ich befehle)

 

Dann hätte man auch auf die alten Gefechtsgrundsätze der Armee 61 (TO61) zurückgreifen können, zum Beispiel auf das VEKEFÜGÖS:

  • Vernichtung (Kein Zögern im Handeln)
  • Einfachheit der Aktion (keep it simple, stupid)
  • Konzentration der Kräfte (Fokus)
  • Einheitlichkeit des Handelns (zusammenstehen und an einem Strang ziehen)
  • Feuer (Alle Kraft in die Handlung)
  • Überraschung (Effekt)
  • Gelände (Kenne die Umgebung und das Umfeld)
  • Ökonomie der Kräfte (Besser weniges richtig machen, als vieles halbpatzig)
  • Sicherheit (eigener Schutz aufbauen)

Im Konjunktiv ausgedrückt: Hätten wir einen Bundesrat, der nur ansatzweise DIE FÜHRUNG übernommen und nach einfachen Grundsätzen GEFÜHRT und BEFOHLEN hätte, wäre die Situation anders, im mindesten glaubwürdig.

Stattdessen wird man die Befürchtung nicht los, Der Bundesrat werde unter anderem von den «unsichtbaren» Kräften im Bundeshaus von einer Ecke in die Andere gescheucht. Diesbezüglich wird man gerade als Gastronom*in den unangenehm bitteren Nachgeschmack nicht los, dass die Branchen mit den schwächsten Lobbys geopfert werden. Wie sonst ist zu erklären, dass beim – logischen – Versuch, die Passanten-Frequenzen herunter zu schrauben, die Lobby-losen Gastronomie- und Fitnessbetriebe geschlossen wurden, während jede erotische Lingerie-Boutique, jeder Sexshop, alle Kaufhäuser und Einkaufszentren und dergleichen offenhalten durften? 

Wir wirr es im Bundesrat zugehen muss, zeigt doch auch die Frage nach der Entschädigung für die Schliessung der Gastronomie. Berset sagte noch während der Pressekonferenz, dass allen geholfen werde, was Sommaruga ohne müde zu werden unterstrich mit, man werde niemand alleine lassen. Maurer sagte dazu, wir haben kein Geld und Parmelin hat schon in der ersten Welle mit einem stramm rechten Sparkurs im Wirtschaftsdepartement alles zu blockieren versucht, was an Hilfen angekündigt wurde, um dann im Januar an den linken Rand der SVP zu rutschen und sich an den Rockzipfel von Sommaruga zu hängen. Was läuft da? Jedenfalls, Gastronomen, die heute Entschädigungen beantragen wollen, könnte man auch gleich Mani Matters «Ballade Vo Däm, Wo Vom Amt Isch Ufbotte Gsi» als Anleitung abspielen.

Der eine oder andere stellt sich langsam sicher auch die Frage, ob nicht gleich die Ex-Miss Schweiz Christa Rigozzi die Führung übernehmen könnte. Die kann wenigsten nüchtern das Problem erfassen, die Lage beurteilen und sich so mitteilen, dass es jeder und jede versteht: Als sie sich im Missen-Camp abseilen musste, sagte sie: «Wenn ich runterfalle, dann bin ich tot.» Nun ja, Christa wird es wohl nicht besser können, aber sicherlich schöner und unterhaltsamer.

 

 


Die Corona-Chronologie
(Ohne Gewähr auf Vollständigkeit)

Vorgeschichte

In der Sendung Arena vom 30. August 2013 setzte sich Gesundheitsminister Alain Berset für das damals neue und nicht unumstrittene Epidemie-Gesetz (Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen) ein. Nachdem die Bundesversammlung am 28. September 2012 die Vorlage beschlossen hatte, kam das fakultative Referendum zustande und die Vorlage damit am 22. September 2013 vors Volk, das dem damals durchaus hehren Ansatz, nach Schweinegrippe, Sars und Vogelgrippe, das alte Epidemie-Gesetz von 1970 anzupassen, zustimmte. 

Am 29. November 2013 befürwortete der Bundesrat auch die Revision des Landesversorgungsgesetzes mit folgenden Worten: «Die Hauptstossrichtungen und Ziele der Revision werden mehrheitlich befürwortet: Mit der Modernisierung des bestehenden Gesetzes will der Bundesrat die Widerstandsfähigkeit der Versorgungsinfrastrukturen erhöhen sowie rascher, gezielter und flexibler auf drohende oder bereits eingetretene schwere Mangellagen reagieren können.» Am 17. Juni 2016 trat das neue Gesetz in Kraft und mit «rascher, gezielter und flexibler» war wohl Leistungsabbau und Kostensenkungen gemeint. Nicht mehr vorhandene Pflichtlager, auch das von Hygienematerial wie Schutzkleidung und Atemmasken waren die Folge.

Nach den Reformen Armee 95 und der Armee XXI musste das Militär erneut angepasst werden. Offensichtlich nach unten und am besten unter einer kaschierenden Bezeichnung, damit niemand merkt, dass die Armee XXI ein Rohrkrepierer war. Sinnigerweise wurde die Restrukturierung WEA Weiterentwicklung der Armee genannt. Die parlamentarische Beratung fand 2014 bis 2015 statt. Die Vernehmlassung fand im Herbst 2013 statt.

Die beiden Räte verabschiedeten am 18. März 2016 die Rechtsgrundlagen zur WEA. Am 29. März 2017 wurde sie vom Bundesrat in Kraft gesetzt. Ohne hierbei ins Detail zu gehen, auf deren Basis war beispielsweise der Ab- bzw. Rückbau der acht Armeespitäler möglich.

 

Hauptgeschichte

Am 31. Dezember 2019 tritt in der Metropole Wuhan eine unidentifizierte Krankheit auf. Einer der Entdecker, ein chinesischer Zahnartzt in Wuhan, wird wegen «Volksaufhetzung» festgenommen, mundtot gemacht und stirbt später an der Krankheit. Online kursieren Gerüchte, es handle sich um eine Form von Sars. China dementiert und meldet gleichzeitig, 27 Erkrankte seien identifiziert und in Quarantäne. Die Schweizer Regierung reagiert nicht.

Am 6. Januar 2020 meldet die chinesische Regierung in Wuhan 59 Infizierte.

Am 9. Januar 2020 meldet die chinesische Regierung, sieben infizierte seien in kritischem Zustand, einer sei an der Lungenkrankheit gestorben. Erstmals ist auch die Rede von einem «neurartigen Corona-Virus».

Am 15. Januar wird das Virus ausserhalb von China in Thailand bestätigt, das Virus breitet sich aus. In China sind bereits drei Menschen gestorben und am 21. Januar wird der erste Infizierte in den USA gemeldet.

Am 22. Januar berät sich die WHO in einer speziell einberufenen Sitzung erstmals zu der neuen Lungenkrankheit und dem neuartigen Coronavirus. Es ist zu diesem Zeitpunkt auch klar, dass das Virus weiterverbreitet ist als befürchtet. Die Schweizer Regierung tut nichts, das Bundesamt für Gesundheit BAG denkt noch darüber nach, was zu tun sein könnte.

Am 23. Januar wird die Stadt Wuhan von der chinesischen Regierung isoliert und die 11.08 Mio. Einwohner*innen werden unter Quarantäne bzw. unter Hausarrest gestellt. In weiteren grossen Städten Chinas wird das Leben und die Bewegungsfreiheit «nur» eingeschränkt. Die Dynamik von Corona ist nun definitiv nicht mehr zu übersehen. Gleichentags äussert sich das BAG zum ersten Mal öffentlich und zeigt sich besorgt. Die Schweizer Regierung tut noch immer nichts, obwohl am 24. Januar 2020 Frankreich die ersten Fälle meldet.

Am 25. Januar 2020 geht alles Schlag auf Schlag. China ist von einer starken Ausbreitung betroffen. Der Begriff Pandemie fällt das erste Mal, Frankreich meldet die ersten drei definitiv nachgewiesenen Corona-Fälle, die in Spitälern in Quarantäne gesteckt werden. Noch glaubt Europa, allen voran die Schweiz, dass das Virus kontrollierbar ist, obwohl im (autoritären) China alles ausser Kontrolle gerät. Die Schweizer Regierung handelt nicht. Erst am 26. Januar 2020 reagiert das Bundesamt für Gesundheit BAG: Mit einer «verschärften Meldepflicht», obwohl im Grunde zu diesem Zeitpunkt bereits klar war, dass nur noch eine rigorose Abriegelung der Schweiz helfen könnte. Stattdessen suchte das BAG den Austausch mit der Tourismusbranche um zu beraten, wie Gruppenreisen aus Asien gehandhabt werden könnten.

Am 27. Januar wird der erste bestätigte Fall in Deutschland gemeldet und tags darauf meldet das Zürcher Triemli-Spital zwei Verdachtsfälle, deren Testergebnisse dann aber negativ ausfallen, was fatalerweise für einen kurzen Moment als eine Entlastung der Situation angesehen wird.

Am 30. Januar 2020 tut auch das BAG etwas – es richtete eine Hotline ein, um Fragen der Bevölkerung zum Coronavirus zu beantworten. 

Am 7. Februar 2020 werden dann Flugreisende mit einem Merkblatt über die Erkrankung informiert. Und wer von Peking nach Genf fliegt muss seine Kontaktdaten angeben.

Am 11.  Februar 2020 gibt die Weltgesundheitsorganisation WHO bekannt, dann man jetzt die Erkrankung, die durch das Virus severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2 oder abgekürzt SARS-CoV-2 hervorgerufen werde, getauft habe: Corona Virus Disease 2019 oder abgekürzt Covid-19 heisst das jetzt. Die Schweizer Regierung reagiert nicht, dafür die Post. Diese nimmt ab dem 12. Februar keine Pakete nach China mehr an, da mittlerweile zuviele Flüge nach China gestrichen wurden. Bereits zu diesem Zeitpunkt manifestiert sich in Italien bereits die Ausbereitung der Seuche. Die Schweizer Regierung diskutiert jetzt zwar, aber unternommen wird noch immer nichts.

Am 22. Februar 2020 meldet Italien die ersten Corona-Toten und in der Kleinstadt Cordogno werden 50'000 Menschen aufgefordert zuhause zu bleiben.

Am 24. Februar 2020 wird im Tessin beim ersten Schweizer – einem 70-Jährigen, das Coronavirus nachgewiesen. 

Am 28. Februar 2020 tritt der Bundesrat erstmals mit Massnahmen gegen aussen. Die Situation der Schweiz sei jetzt eine «besondere Lage». Alle Grossveranstaltungen über 1’000 Personen werden verboten. Der Engadiner Ski-Marathon kommt dem Entscheid zuvor, die Organisation hat den Anlass selbst abgesagt. Grosse anstehende kulturelle Anlässe wie die Fasnacht werden gestrichen, Messen ebenfalls. Namentlich werden Autosalon und Uhren- und Schmuckmesse abgesagt. Die Grenze zu Italien, wo die Seuche jetzt schlimmer als in China grassiert, bleibt offen.

Am 4. März 2020 gibt Italien bekannt, dass in ganz Italien Schulen und Universitäten zunächst bis zum 15. März 2020 geschlossen werden. 

Am 5. März 2020 stirbt der erste Schweizer, ein 74-jähriger mit Vorerkrankungen, im Kanton Waadt an den Folgen einer Corona-Infektion im Universitätsspital Lausanne. Die Reaktion des Bundesrates: Aufforderung der Bevölkerung zur Hygiene (Händewaschen) und zu Social Distancing.

Am 8. März 2020 werden im Norden Italiens ganze Provinzen abgeriegelt und zur Sperrzone mit «eingeschränkter Mobilität» erklärt. Nur einen Tag später am 9. März 2020 wird dann ganz Italien zur Sperrzone erklärt, ab dem 11. März 2020 werden alle Geschäfte inklusive Gastronomie geschlossen. 

Erst am 11. März 2020, nachdem bereits die Hölle auf Erden herrscht, stuft die WHO das Coronavirus als weltweite Pandemie ein. Und erst jetzt schliesst die Schweiz die Grenze zu Italien.

Das BAG unter Leitung von Mister Corona Daniel Koch und übrigens auch die WHO raten zu diesem Zeitpunkt explizit vor einem Maskenobligatorium ab (notabene: Jeder Arzt trägt bei jedem operativen Eingriff eine Maske, dies wohl nicht ohne Grund). Ob also dieses Abraten wider besseres Wissen geschieht oder um die Versäumnisse zu kaschieren, dass kein Notvorrat an Masken angelegt wurde, sei dahingestellt. Ungefähr zu diesem Zeitpunkt kommt auch ans Licht, dass sieben der acht Armeespitäler aufgehoben und verscherbelt wurden. 

Ab dem 12. März 2020 wird nahezu panisch reagiert und die Massnahmen kommen «Schlegel a Weggä.»

12. März 2020: Eishockeysaison wird abgesagt.

13. März 2020: Die Schulen werden geschlossen.

14. März 2020: Die Skigebiete werden geschlossen.
15. März 2020: Die laufende Frühjahrsession wird abgebrochen, die Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 abgesagt.
16. März 2020: Der Bundesrat ruft die «ausserordentliche Lage» aus. Teile der Armee (oder der klägliche Rest, der von den Armeereformen übriggeblieben ist) kommt zum Einsatz. Die Grenzen zu den Nachbarländern werden geschlossen. Detailhandel und Gastronomie müssen ebenfalls schliessen.

20. März 2020: Der Bundesrat beschliesst die Gelder und Hilfen für die Wirtschaft.

Am 8. April 2020 werden die Notmassnahmen vom Bundesrat nochmals verlängert.

Ab dem 27. April 2020 dürfen Gartencenter, Hobbymärkte, Coiffeursalons und Massagenpraxen wieder öffnen. 

Am 11. Mai dürfen Kinder wieder zur Schule und Märkte und Detailhandel dürfen wieder öffnen. 

Am 8. Juni 2020 öffnen Hochschulen, Museen, Zoos und auch die Gastronomie wieder. Und die Grenzen zu Österreich, Deutschland und Frankreich werden wieder geöffnet.  

Nur die Grossveranstaltungen bleiben noch verboten.

Der höchste Wert der Ansteckung wurde in der ersten Welle am 3. April 2020 mit 1’774 Fällen pro Tag erreicht (am 6. November werden es dann 10'098 Fälle pro Tag sein). Schon zu diesem Zeitpunkt war allen klar, dass die wichtigste Waffe gegen das Virus die Maske ist. Erst am 6. Juli 2020 wurde eine Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr in Kraft gesetzt. Das war es dann aber auch schon nach der ersten Welle.

Am 25. Juni 2020 wurde die Swisscovid-App lanciert – mit eher mässigem Erfolg.

Sommer 2020: Alle wussten, dass das Virus im Winter zurückkehren würde. Die einen spekulierten tiefer, andere höher. Eigentlich wäre zu erwarten gewesen, dass im Sommer mindestens folgendes getan wird:

  • Aufrüsten und Versorgung der Bevölkerung mit Masken
  • Weitsichtige, Umfangreiche und sorgfältige Massnahmenplanung für den Fall erneuter Katastrophen inklusive vorbehaltenen Entschlüssen (Eventualplanung)
  • Auf- und Ausbau der Testkapazitäten und Testzentren bzw. die Vereinfachung des Zugangs zu Testmöglichkeiten und Abbau der Ängste vor der Kontrolle durch den Staat.

Am 3. August 2020 wurden die Zahlen zu den Logiernächten präsentiert: Im 1. Halbjahr 2020 musste die touristische Schweiz einen kolossalen Rückschlag von 8,9 Millionen Logiernächten gegenüber der Vorjahresperiode hinnehmen. Zu diesem Zeitpunkt ist auch klar, dass sich die Klein- und Kleinstunternehmen der Gastronomie zur Überraschung vieler als äusserst widerstandsfähig erwiesen und die erste Welle überstanden haben.

Ansonsten dümpelte der Sommer vor sich hin, bis der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. August 2020 Veranstaltungen mit mehr als 1’000 Personen ab dem 1. Oktober 2020 wieder erlaubte. 

Was der Bundesrat wirklich erfolgreich getan hat, war die Bestellung dreier Impfstoffe in vernünftigen Erstdosen, von denen dann auch tatsächlich zwei als Erste zugelassen wurden. Am 7. August 2020 gibt der Bundesrat in einer Mitteilung bekannt, dass der Bund den Vertrag mit dem Biotech-Unternehmen Moderna unterschrieben und damit den Bezug von 4.5 Millionen Impfdosen abgeschlossen hat. (Am 7. Dezember 2020 mit Pfizer/BioNTech)

Am 31. August 2020 einigen sich Vertreterinnen und Vertreter aus dem Tourismus am 3. Tourismusgipfel mit Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, Vizepräsident Guy Parmelin und Gesundheitsminister Alain Berset auf offene Landesgrenzen.

Am 2. September 2020 zieht der Bundesrat, nach Rücksprache mit den Kantonen und Verbänden, die Schraube bei den Bewilligungsvoraussetzungen doch wieder «äs bizzeli» an. Ab 1. Oktober 2020 müssen für jede Veranstaltung mit über 1’000 Personen ein Schutzkonzept vorgelegt werden und strenge Vorgaben eingehalten werden.

Dann kam der Herbst, und obwohl die Zahlen bereits wieder stiegen, wurde anfänglich am Beschluss, Veranstaltungen mit mehr als 1’000 Personen zuzulassen, festgehalten. Ein fataler Fehler.

Am 7. Oktober 2020 fängt es an mit den zunehmenden Fallzahlen. Keine Reaktion von den Regierungen.

Am 16. Oktober 2020 unterzeichnet der Bund einen Vertrag mit AstraZaneca über 5.3 Millionen Impfdosen (am 7. August mit Moderna, am 7. Dezember mit Pfizer/BioNTech).

Am 17. Oktober 2020 ist die zweite Welle nicht mehr wegzudiskutieren. Die Fallzahlen schiessen nach oben – 3’087 Neuansteckungen werden an diesem Tag gemeldet.

Am 18. Oktober 2020 handelt der Bundesrat und beschliesst an einer ausserordentlichen Sitzung schweizweit gültige Massnahmen. Per 19. Oktober gilt folgendes: Spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen sind im öffentlichen Raum verboten. das Konsumieren von Speisen und Getränken in Restaurants und Ausgehlokalen wie Bars oder Clubs ist nur noch sitzend erlaubt, unabhängig davon, ob in Innenräumen oder im Freien. In öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine Maske getragen werden etc.

Am 28. Oktober 2020 beschliesst der Bundesrat per 29. Oktober 2020 weitere Eingriffe in die Grundrechte: Der Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen ist verboten. In Restaurants und Bars dürfen höchsten vier Personen an einem Tisch sitzen. Es gilt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr. Jetzt sind auch die Veranstaltungen (sportliche und kulturelle) mit mehr als 50 Personen verboten; ausgenommen sind namentlich Parlaments- und Gemeindeversammlungen. Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten in Innenräumen mit bis zu 15 Personen sind erlaubt, wenn genügend Abstand eingehalten und Masken getragen werden. Im professionellen Bereich von Sport und Kultur sind Trainings, Wettkämpfe, Proben und Auftritte zulässig. Es muss auch in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, wie beispielsweise Läden, Veranstaltungsorte, Restaurants, Bars, Wochen- und Weihnachtsmärkte. Eine Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann etc.

Am 6. November 2020 wurde die bislang höchste Zahl nachgewiesener Neuansteckungen gemeldet: 10’098. Seither gehen die Zahlen zurück. Den meisten wird klar, dass es mit dem Ergreifen von einfachsten Massnahmen gar nie soweit hätte kommen müssen.

Am 7. Dezember 2020 gibt der Bundesrat bekannt, dass der Bund mit Pfizer einen Vertrag über 3 Millionen Impfdosen von Pfizer/BioNTech abgeschlossen hat. (am 7. August mit Moderna, am 16. Oktober mit AstraZaneca)

Am 11. Dezember 2020 beschliesst der Bundesrat eine Verstärkung der Massnahmen per 12. Dezember. Für Restaurants und Bars, Läden und Märkte, Museen und Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen gilt eine Sperrstunde ab 19 Uhr. Sie müssen – mit Ausnahme von Restaurants und Bars – auch an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Am 24. Dezember und am 31. Dezember gilt die Sperrstunde ab 1 Uhr. Take-Away-Angebote und Lieferdienste können bis um 23 Uhr offenbleiben. 

Ueli Maurer sagt lakonisch: «Eine Strukturbereinigung in der Gastronomie und Hotellerie sei unvermeidbar.» Finanzielle Hilfen werden kaum gesprochen.

Ein nie gesehener Affront gegen die Solidarität: Die «guten» Kantone werden gegen die «bösen» ausgespielt: Kantone mit günstiger epidemiologischer Entwicklung können die Sperrstunde bis auf 23 Uhr ausweiten. Veranstaltungen sind mit bestimmten Ausnahmen (religiöse Feiern bis max. 50 Personen, Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen) verboten, sportliche und kulturelle Aktivitäten sind nur noch in Gruppen bis fünf Personen erlaubt.

Dann am 18. Dezember 2020 der nächste Schlag gegen die Solidarität – die «guten» Branchen werden gegen die «schlechten» ausgespielt oder anders ausgedrückt, die Gastronomie wird geopfert. Obwohl sich laut einer Studie, die kurz zuvor vom BAG erhoben wurde, nur drei Prozent in der Gastronomie anstecken, beschloss der Bundesrat alle Gastronomiebetriebe und auch Sportbetriebe und Fitnessanlagen zu schliessen. Auch Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos sowie andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Einkaufszentren, Läden, Detailhandel, Schuhgeschäfte, Erotikbetriebe von Sexshops bis Puffs dürfen offenbleiben. 

Am 6. Januar 2021 peilt der Bundesrat eine Verlängerung der Massnahmen vom 11. Dezember 2020 bis Ende Februar an. Begründung im Wortlaut des Bundesrates: Um Planungssicherheit zu schaffen. Nach eine Jahr Salamitaktik x Hüst und Hot des Bundesrates darf das als blanker Hohn aufgefasst werden, insbesondere angesichts der Tatsache, dass der Gastronomie noch immer nicht wirklich finanzielle Hilfen zugesprochen wird.

Am 13. Januar 2021 beschliesst der Bundesrat die Verlängerung der Massnahmen und verschärft diese auch nochmals. Per 18. Januar 2021 gilt eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden (ERST JETZT) geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt. Am Arbeitsplatz in Innenräumen gilt eine Maskenpflicht, von den Ladenschliessungen ausgenommen werden u. a. Blumenläden sowie Bau- und Gartengeschäfte.

Die Impfkampagne läuft Anfang Januar unter gelinde gesagt ungeordneten Bedingungen an. Jeder Kanton kocht sein eigenes Süppchen. Das BAG hält solange es geht Zahlen zurück, damit die kantonalen Impfleistungen von der Presse nicht miteinander verglichen werden können. Impfstoffe werden z.B. unsachgemäss behandelt (der von Pfizer/BioNTech ist wärme- und stossempfindlich) und damit unbrauchbar gemacht - wieviel? Hier kommt die lapidare Aussage des BAGs: Diese Zahlen würden nicht erfasst, man wissen von Nichts.

Unerträglich ist, dass es viele Impfwillige gibt und schlussendlich hunderttausende ungenutzte Impfdosen herumstehen. Kritik lässt das BAG nicht zu und feiert sich gegen Ende Januar 2021 selbst für 170'000 Geimpfte. Zum Vergleich: Israel hat im selben Zeitraum in einer logistischen Glanzleistung 1.6 Millionen durchgeimpft. Hierbei wird oft angeführt, dass Israel a) doppelt so viel für den Impfstoff bezahlte und b) direkt aus seinem hochdigitalen Gesundheitssystem den Impfstoffherstellern die Patientendaten liefert und somit für die Firmen ein effizienter Testmarkt ist. Für den Vorsprung in der Beschaffung ist das relevant, nicht aber für die Durchführung der Impfung - hierbei eiert die Schweiz durch die Gegend. Allerdings wäre das Schneckentempo der Schweizer Impfstrategen ein riesiger Vorteil, sollten sich die Befürchtungen der Impfgegner bewahrheiten und die Geimpften zu Zombies mutieren.

Am 27. Januar 2021 gab der Bundesrat bekannt, Hilfsgelder für die Härtefälle der Wirtschaft zu verdoppeln, verankert die Ordnungsbussen für Corona-Sünder im Gesetz und bittet die Bevölkerung gleichzeitig, dem Staat zu vertrauen und mehr zu testen.

Über den Gründer der Medizinalstoff-Entwicklungsfirma InnoMedica Holding AG Stéfan Halbheer, war im vorangegangenen Halbjahr in Randnotizen immer wieder mal zu lesen, er tüftle an einem Impfstoff herum, das sei «ein bisschen Forschung» war die subjektive Empfindung der durchschnittlichen Leser. Erst mit publikationen von Sonntagsblick und Blick würde Anfangs Feburar 2021 sichtbar wie ernst das tatsächlich war oder ist: Die Tatsache tritt ins Bewusstsein, dass die Schweiz längst einen eigenen Imfpstoff haben könnte der nicht nur funktioniert, sondern auch noch einfach in der Handhabung wäre. Die grosse Frage: Weshalb gibt es den nicht? Antwort im Grossen und Ganzen: Weil der Bund das nicht sollte, weil der Bund sagt, er sei nicht für die Förderung der Wirtschaft und von Unternehmen zuständig. 

In den Departements von Maurer und Parmelin glaubte man (zu) lange, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise auf dem kleinen Dienstweg nach dem Aschenpudelprinzip erledigen zu können: «Die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen.» Mitte Februar rückt mit den steigenden Härtefallgesuchen und den Hilfen die zwar gesprochen sind, aber «nicht fliessen» die Tatsache ins Politische Bewusstsein, dass die vermeintlich als «ungesund» bezeichneten Firmen (bei denen gemäss Ueli Maurer eine Strukturbereinigung unvermeidlich sei) durch die unterlassene Hilfeleistung des Bundes verursachte Zahlungsunfähigkeit auch vermeintlich Gesunde Unternehmen mit in den Abgrund reissen. Zu diesem Zeitpunkt sind es ca. 17'000 Härtefallgesuche, öffentlich rechnet mit Maurer mit 100'000 und trotzdem geht es nicht vorwärts.
Der Witz: Bereits Ende Sommer 2020 wurde das Thema breit diskutiert, wie sich die Pleiten von scheinbar nicht rentablen Unternehmen dramatisch auf die Ertragreichen auswirken kann. Der Titel eines Artikel aus der Wirtschaftswoche brachte es auf den Punkt: «Zombiefirmen gefährden gesunde Unternehmen». Aber diese Botschaft ist in den Schweizer Bundesämtern offensichtlich nie angekommen, scheinbar war das Papier für die Faxgeräte ausgegangen.

Am 21. Februar 2021 gibt der Epidemiologe der ETH Lausanne Marcel Salathé bekannt, dass er die wissenschaftliche Covid-19-Taskforce des Bundes verlassen habe. Seine Erklärung liefert er in einem Interview mit der Sonntagszeitung: In vielen Bereichen sei die Schweiz technologisch rückständig, hauptsächlich in der Digitalisierung. «Wir sind im Daten-Blindflug; statt mit schnellen IT-Systemen versuchen wir, rasanten Entwicklungen mit Fax-Übermittlung beizukommen».

Um diesem Missstand zu begegnen, gibt Salathé bekannt, eine neue Organisation unter der Bezeichnung CH++ zu lancieren. Sie hat nicht nur zum Ziel, Technologien zu fördern, wo es der Gesellschaft nützt, sondern auch um laufend aufzeigen zu können, wo öffentliche insbesondere staatliche Institutionen und Einrichtungen technologisch rückständig seien.

Am 23. Februar 2021 meldet das Bundesamt für Gesundheit BAG, die Impfkadenz sei in der letzten Woche um 5 Prozent gesteigert worden und im Ganzen wurden 675’556 Impfungen durchgeführt, 173'407 Schweizer wurden vollständig also mit 2 Dosen vollständig geimpft, das entspräche 2 Prozent der Bevölkerung. Zu diesem Zeitpunkt verkündete Israel gerade die Teilöffnung der Wirtschaft, nachdem mit 4.5 Mio geimpften Israeli 2/3 der Bevölkerung immunisiert ist.

Am 5. März 2021 kündigte der Bundesrat an «mit einer massiven Ausweitung des Testens die Öffnungsschritte begleiten». Grosse Worte. Im Ausland rund um die Schweiz sind diese Tests bereits zugelassen und im Detailhandel erhältlich. In der Schweiz nicht. Und der Bund hat sich auch keine dieser Tests gesichert.

 

Quelle: Das Portal der Schweizer Regierung https://www.admin.ch/gov/de/start.html / Wikipedia.orgwww.stv-fst.ch.
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