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  Kommentar: Was haben Pierin Vincenz und die Wirtin Aisha Schreiner gemeinsam? Eine amtsmissbräuchliche Staatsanwaltschaft. Schreiner wurde jetzt vom Basler Strafgericht freigesprochen.

Polizei und Staatsanwaltschaft wollten die Wirtin Aisha Schreiner dafür Haftbar machen, was vor ihrem Basler Restaurant «zem alte Schluuch»  auf öffentichem Grund passiert. Sie hat sich gewehrt und recht bekommen.

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Kommentar von Romeo Brodmann
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Im März 2021, während des Lockdowns für Restaurants in Basel, verkauft die «Alte Schluuch»-Wirtin Aisha Schreiner Essen und Getränke «über die Gasse». Take-away war während diesem kantonalen Lockdown erlaubt.

Nicht erlaubt waren die Menschenansammlungen vor dem Lokal, die sich regelmässig einstellten, auch wenn die «Glaibasler Gnille» geschlossen war. Es entbrannten regelmässig mitunter erbitterte Diskussionen zwischen Polizisten und Stammgästen. 

Wie weit die dort oben in der Politik vom gemeinen Volk der Basler Gasse entfernt sind, zeigte sich auch in der Auslegung von ab wann ist eine Ansammlung eine Ansammlung, was heisst Abstand und ab welcher Distanz muss Maske getragen werden.

Dann kam der Strafbefehl …  gegen die Wirtin. Straftatbestand: «Mehrfache Widersetzung gegen die Massnahmen gegenüber der Bevölkerung i.S. Epidemiegesetz». Die Staatsanwaltschaft war tatsächlich der Meinung, die Wirtin hätte, notabene auf öffentlichem Grund, erstens für Ordnung zu sorgen und zweitens ihre Stammkunden vor dem Lokal denunzieren zu müssen.

Legislative und Exekutive haben den Kontakt zur Realität und auch Anstand und Respekt gegenüber selbständigen Menschen über weite Strecken verloren. Ein Glück gibt es die Gewaltentrennung und noch die Judikative. Aisha Schreiner hat sich gewehrt, Einsprache eingelegt und ist vom Basler Strafgericht freigesprochen worden. 

Begründung: Die Wirtin hatte ein Schutzkonzept. Sie setzte ihre Massnahmen um, auch informierte sie über die Hygieneregeln. Und sie habe auch vor dem Lokal versucht für Ordnung zu sorgen und die Menschen gebeten, sich an die behördlichen Anordnungen zu halten. Damit, so das Gericht, habe sie ihre Verantwortung wahrgenommen und es wäre ihr nicht zuzumuten gewesen, ihre Stammgäste bei der Polizei zu denunzieren.

Und jetzt dürfen wir noch gespannt sein, wie der Fall Pierin Vincenz ausgeht, bei dem die Staatsanwaltschaft nicht zwischen moralisch verwerflich und i.S. des Gesetzes strafbar unterscheiden kann. Wobei hier durchaus die Frage gestellt werden darf, was jetzt genau moralisch verwerflich ist, wenn einer bei Jürg König im «Füdlispunte» Kings Club in der alten Zürcher Börse mit seinen Geschäftspartnern Champagner soff, um die Raiffeisen zur drittgrössten Kraft im Land zu machen.