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L-GAV: Sozialpartner geben definitive Mindestlöhne 2023 bekannt.

 

Die Sozialpartner im Gastgewerbe hatten sich bereits Anfang Juni auf die Mindestlöhne für 2023 geeinigt. Diese erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr gemäss der Teuerung auf Basis der Septemberprognose 2022. Zusätzlich steigen die Löhne real um bis zu 40 Franken pro Monat je nach Lohnstufe. Aufgrund der nun vorliegenden Angaben des SECO konnten die definitiven Mindestlöhne berechnet werden. Die Verlängerung der Allgemeinverbindlich-erklärung des L-GAV bis Ende 2023 haben die Sozialpartner beim Bundesrat beantragt.

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Text: Medienmitteilung |  Bild: Unplash, Petr Sevcovic
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Die Teuerung wird auf allen Lohnstufen ausgeglichen. Zusätzlich steigen die monatlichen Mindestlöhne real um 10 bis 40 Franken je nach Lohnstufe mit Ausnahme der Lohnkategorie ohne Berufslehre. 

Die Sozialpartner verhandeln gemäss Art. 34 L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Es sind dies auf Arbeitnehmerseite Hotel & Gastro Union, Syna und Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, HotellerieSuisse sowie Swiss Catering Association SCA. 

Bei dieser Gelegenheit erinnern die Sozialpartner gerne an das Aus- und Weiterbildungsprogramm des L-GAV. Dank diesem sind aktuell über 40 Aus- und Weiterbildungen im Gastgewerbe bis Ende 2023 weitestgehend kostenlos.

Mindestlöhne gemäss L-GAV in CHF pro Monat:

(detaillierte Angaben zu den Lohnkategorien siehe www.l-gav.ch).