POLITIK | FRÜHJAHRSSESSION: Die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen soll geändert werden (BRG 24.096).
Das Bundesratsgeschäft (BRG) 24.096 geht auf eine Vorlage des Bundesrates zurück. Es handelt sich um eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG), die der Bundesrat dem Parlament in Form einer Botschaft unterbreitet hat. Auslöser waren insbesondere Spannungen zwischen allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen und kantonalen Mindestlohnregelungen, etwa in Genf oder Neuenburg, sowie Fragen der Rechtssicherheit und der Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kantonen. Ziel der Revision ist es, die sozialpartnerschaftlichen Instrumente zu präzisieren und rechtlich klarer auszugestalten.
Bisher gilt: Setzt ein Kanton einen höheren Mindestlohn fest, darf ein GAV diesen nicht unterschreiten, der höhere Standard setzt sich durch. Mit der Formulierung im Geschäft 24.096 würde jedoch ausdrücklich festgehalten, dass Mindestlohnbestimmungen eines GAV allgemeinverbindlich erklärt werden können, auch wenn sie kantonalem zwingendem Recht widersprechen.
Das bedeutet faktisch: Ein AVE-GAV könnte einen kantonalen Mindestlohn verdrängen, selbst wenn dieser höher ist.
Systemisch heisst das:
- Stärkung der Sozialpartnerschaft auf Bundesebene
- Schwächung kantonaler Mindestlohnkompetenzen
- Klare Priorisierung der Branchenlösung gegenüber kantonaler Sozialpolitik
Quelle: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20240096
Das Geschäft 24.096 BRG steht in der Frühjahrssession 2026 des Schweizer Parlaments auf der Tagesordnung des Ständerates am Dienstag, 17. März 2026 zur Beratung. Voraussichtlich wird darüber abgestimmt. Die Annahme dieses Gesetzes unterliegt keinem obligatorischen Referendum, das fakultative Referendum kann mit 50'000 Unterschriften oder der Stimme von 8 Kantonen ergriffen werden, was eine Volksabstimmung nach sich ziehen würde.
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Text: Romeo Brodmann | Bilder: Unsplash
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Bild: Unsplash, Max Komthongvijit
Das Bundesgesetzt vom 28. September 1956 über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen wird wie folgt geändert: Art. 2 Ziff. 4 Die Allgemeinverbindlichkeit darf nur unter folgenden Voraussetzungen angeordnet werden:
4. Der Gesamtarbeitsvertrag darf die Rechtsgleichheit nicht verletzen und, unter Vorbehalt von Artikel 358 des Obligationenrechts, dem zwingenden Recht des Bundes und der Kantone nicht widersprechen; Bestimmungen über Mindestlöhne können allgemeinverbindlich erklärt werden, auch wenn sie zwingendem Recht der Kantone widersprechen.
Bei Geschäft 24.096 BRG geht es um die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG). Ziel ist es, die Voraussetzungen und Verfahren für die Allgemeinverbindlich-Erklärung (AVE) von branchenspezifischen Gesamtarbeitsverträgen zu modernisieren, u. a. wird geregelt, wie Mindestlöhne im Rahmen eines GAV gegenüber kantonalen Mindestlöhnen zu behandeln sind und wie Allgemeinverbindlich-Erklärungen rechtlich ausgestaltet werden dürfen.
Worum es politisch wirklich geht
Die Revision des AVEG ist kein technisches Detail, sondern ein Eingriff in die Machtbalance zwischen Sozialpartnern, Kantonen und Bund. Entscheidend ist die Frage:
Wer setzt faktisch die Mindeststandards am Arbeitsmarkt: Branchen-GAV oder kantonale Mindestlöhne?
Behandelt wurde das Geschäft im Ständerat auf Antrag des Bundesrat.
Politische Konfliktlinien
Sozialpartnerschaft vs. kantonale Eingriffe
Die Schweiz lebt vom Modell der Sozialpartnerschaft. Wird ein GAV allgemeinverbindlich erklärt, gilt er für eine ganze Branche. Die Revision klärt, wie sich solche GAV-Mindestlöhne zu kantonalen Mindestlöhnen verhalten.
Spannung:
- Bürgerliche Kräfte → Stärkung der Branchenlösungen, Schutz der Sozialpartnerschaft
- Linke Kräfte → Sicherung bzw. Verteidigung kantonaler Mindestlohn-Instrumente
Föderalismus vs. nationale Kohärenz
Kantone wie Genf oder Neuenburg kennen eigene Mindestlöhne.
Die Frage ist, ob ein allgemeinverbindlicher GAV diese «übersteuern» darf oder nicht.
Das ist ein klassischer Konflikt zwischen:
- Branchenautonomie
- Kantonaler Souveränität
- Rechtssicherheit für Unternehmen
Wirtschaftliche Bedeutung
Für Branchen mit starkem GAV-System (Bau, Gastgewerbe, Industrie) ist das zentral.
Gerade im Gastgewerbe – dein Terrain – geht es um Planbarkeit, Lohnkosten und Wettbewerbsbedingungen.
Systemische Bewertung
Dieses Geschäft ist weniger ideologisch als strukturell:
- Es stärkt tendenziell das korporatistische Schweizer Modell.
- Es stabilisiert das Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung.
- Es reduziert Rechtsunsicherheit zwischen kantonalen und branchenweiten Mindestlöhnen.
Ob man das gut findet, hängt davon ab, ob man mehr Vertrauen in:
- politisch gesetzte Mindeststandards
oder
- ausgehandelte Sozialpartnerschaft setzt.
