POLITIK | FRÜHJAHRSSESSION: Politische Einordnung – 26.3002 Mo. SGK-N: Massnahmen gegen Gefälligkeitszeugnisse.
In der Schweiz gilt ein ärztliches Zeugnis grundsätzlich als verlässlicher Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit. Arbeitgeber und Sozialversicherungen müssen sich darauf verlassen können – das System basiert stark auf Vertrauen. Gleichzeitig nehmen krankheitsbedingte Absenzen zu, und damit wächst auch die Bedeutung von Arztzeugnissen im Arbeitsalltag.
Problematisch wird es dort, wo Atteste nicht klar medizinisch begründet sind, sondern aus Entgegenkommen oder Drucksituationen ausgestellt werden. Solche Gefälligkeitszeugnisse können Kosten für Arbeitgeber und Versicherungen erhöhen, im Betrieb Ungleichbehandlung erzeugen und das Vertrauen zwischen Arbeitnehmenden, Arbeitgebern und Ärzteschaft schwächen. Da Atteste nur begrenzt überprüfbar sind und Missbrauch schwer nachweisbar ist, entsteht rechtliche Unsicherheit und genau hier setzt die politische Debatte an.
Wobei es anzumerken gilt: Wir konnten keine verlässlichen, breit angelegten quantitativen Erhebungen über den «Missbrauch» von Arztzeugnissen in der Schweiz finden. Solche erhebungen scheint es nicht zu geben.
Was es gibt, sind Indizien, Diskussionen und Erfahrungsberichte, aber keine belastbaren Zahlen darüber, wie häufig gefällige Arztzeugnisse tatsächlich vorkommen. Das erklärt auch, warum Politik und Verwaltung oft uneinheitlich auf das Thema reagieren: Das Problem ist schwer messbar, und deshalb wird es schwer, klare politische Antworten zu finden.
Mit Motion 26.3002 verlangt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) nun, dass der Bund konkrete Massnahmen gegen Gefälligkeits- und mangelhafte Arztzeugnisse zulasten von Arbeitgebern und Sozialversicherungen prüft und umsetzt, statt die Lage nur zu beobachten. Dieser Vorstoss reagiert auf Diskussionen über Arbeitsunfähigkeitszeugnisse, die – real oder vermutet – missbraucht werden könnten.
Quelle: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20263002
Für Motion 26.3002 SGK-N «Massnahmen gegen Gefälligkeitszeugnisse» gibt es derzeit noch keinen festen Sitzungstermin als Traktandum mit Datum und Rat, der öffentlich im Parlaments-Traktandenplan veröffentlicht ist.
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Text: Romeo Brodmann | Bilder: Unsplash, Owen Beard
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Bild: Unsplash, Owen Beard
Politische Konfliktlinien
Arbeitsmarkt-Inkonsistenzen vs. Rechtsklarheit
Arbeitgeberseite und Sozialversicherer beklagen, dass ärztliche Gefälligkeitszeugnisse oder mangelhaft ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu Missbrauch, hohen Kosten und Unsicherheit führen könnten. Sie wollen klarere Regeln und Massnahmen gegen solche Phänomene.
Gegenseite – insbesondere aus Gesundheits- und Ärzteschaft – betont, dass echte Gefälligkeitszeugnisse ein seltenes, schwer belegbares Phänomen sind und bestehende Rechtsgrundlagen bereits Sanktionsmöglichkeiten bieten.
Bundesrat vs. Parlamentarische Initiative
In einem Bundesratsbericht zum Postulat 22.3196 (Vorläufer-Dossier) stellte der Bundesrat fest, dass echte Gefälligkeitszeugnisse selten und schwer quantifizierbar seien und die geltenden Vorschriften ausreichend seien; zusätzliche rechtliche Vorgaben seien nicht nötig.
Die Motion 26.3002 will nun diesen Befund politisch übergehen und gezielt politische Antworten einfordern – z. B. verbindliche Massnahmen statt nur Analysen oder Sensibilisierung.
Interessenlagen
Arbeitgeber & Versicherungen: wollen klare, besser durchsetzbare Regeln gegen missbräuchliche Zeugnisse.
Gesundheits- und Berufsverbände: wehren sich gegen pauschale Verschärfungen, befürchten bürokratische Hürden, Vorverurteilungen oder Misstrauen gegenüber Ärzteschaft.
Föderalismus & Rechtsstaat: Debatte darüber, wie weit der Bund regulieren darf/soll und wie das Arzt-Patienten-Verhältnis geschützt bleibt.
Fazit
Politisch ist Motion 26.3002 mehr als ein gesundheitspolitischer Nischenvorstoss:
Sie verknüpft Arbeitsmarkt-Ressourcen, Kostenfragen des Sozialversicherungswesens und Vertrauen in medizinische Bescheinigungen. Der Vorstoss fordert, dass die Politik mehr tut als nur Probleme beschreiben und tatsächliche Massnahmen formuliert – etwa in Rechtssicherheit, Sanktionen oder institutioneller Kontrolle –, statt sich auf bestehende Vorschriften zu verlassen.
