Teuerungsausgleich: Sozialpartner einigen sich auf Mindestlöhne 2023. Hier finden Sie die Übersicht.
Die Mindestlöhne im Gastgewerbe steigen im Jahr 2023 gemäss der Teuerung auf Basis der Septemberprognose 2022 und real um bis zu 40 Franken pro Monat je nach Lohnstufe. Darauf haben sich die Sozialpartner im Gastgewerbe geeinigt. Entsprechend beantragen sie beim Bundesrat die Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung bis Ende 2023.
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Text: Aufsichtskommission für den L-Gav / Bild: Unplash/Towfiqu Barbhuiya
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(detaillierte Angaben zu den Lohnkategorien siehe www.l-gav.ch)
Die Teuerung wird auf allen Lohnstufen ausgeglichen und mit Ausnahme der Lohnkategorie ohne Berufslehre steigen die monatlichen Mindestlöhne zusätzlich real um 10 bis 40 Franken je nach Lohnstufe.
Die Vertreter der Sozialpartner zeigen sich erfreut über die Einigung. Das Gastgewerbe gehört zu den von der Pandemie am härtesten getroffenen Branchen und leidet unter akutem Fachkräftemangel. Dennoch wollte die Branche ein deutliches Zeichen setzen und hat der Erhöhung der Mindestlöhne zugestimmt. Durch diese Lohnerhöhungen und das seit 2010 laufende Aus- und Weiterbildungsprojekt des L-GAV soll die Attraktivität der Branche und die Bindung der Mitarbeitenden im Gastgewerbe gefördert werden.
Die Sozialpartner verhandeln gemäss Art. 34 L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Es sind dies auf Arbeitnehmerseite Hotel & Gastro Union, Syna und Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, HotellerieSuisse sowie Swiss Catering Association SCA.