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Allgemeine Checkliste für Arbeitgeber: Prävention von COVID-19 – die Punkte, die erfüllt sein müssen.

Die Arbeitgeber in Industrie, Gewerbe und Handel sind verpflichtet, die Empfehlungen des Bun- desamtes für Gesundheit betreffend Hygiene und sozialer Distanz einzuhalten. Hierzu sind na- mentlich die Anzahl der anwesenden Personen auf Baustellen oder in Betrieben entsprechend zu limitieren, die Baustellen- und Betriebsorganisation anzupassen und die Nutzung namentlich von Pausenräumen und Kantinen in geeigneter Weise zu beschränken.