Korrekturen: Pauli – Lehrbuch der Küche 14. Auflage: Betrieb / Sicherheit am Arbeitsplatz
Folgende Ergänzungen und Korrekturen sind im Pauli – Lehrbuch der Küche 14. Auflage (2016) nachgetragen worden – diese sind für die gedruckte Ausgabe nachfolgend als PDF bereitgestellt. Im E-Book (Aktivierungs-Code auf der 1. Seite eingedruckt) sind diese bereits umgesetzt und eingefügt.
Krustentiere (Panzerkrebse) fachgerecht töten
Aufgrund der geänderten gesetzlichen Bestimmungen (Tierschutzverordnung) wurden im Lehrbuch der Küche, 14. Auflage, Änderungen vorgenommen. Das Töten von Krustentieren durch Eintauchen in kochende Flüssigkeit (Wasser, Court-bouillon) galt bisher als tierschutzkonforme Tötungsmethode. Dies gilt ab 1. März 2018 nicht mehr. Die Tiere müssen vorgängig betäubt werden. Dies geschieht entweder mit Elektrobetäubungsgeräten (Tötungsbox) oder durch Herunterkühlen (Eiswasser, Tiefkühler). Anschliessend werden die die Tiere gekocht oder entlang der Längsachse halbiert und zubereitet.
Elektrobetäubungsgeräte
Gemäss meinen Recherchen bei Fachleuten und Comestibles existieren in der Schweiz keine Elektrobetäubungsgeräte für Krustentiere. Auch meine Nachfrage bei BLV ergab, dass diese Geräte offenbar nirgendwo existieren (…!!). Es ist schon befremdend, wenn Bundesämter in Gesetzen auf Tötungsgeräte Bezug nehmen, die nicht existieren!
In der Praxis würde das folgendermassen aussehen: Ein Gastrobetrieb bietet frische Hummer an. Dazu benötig er zur Lebendhaltung nach Gesetz ein Meerwasserbassin (Vivier). Bei Bestellung fischt der Küchenchef einen Hummer aus dem Bassin und betäubt ihn durch Eintauchen in Eiswasser oder durch Verbringen in den Tiefkühler (Tötungsboxen existieren bis dato nicht). Bis der Hummer betäubt ist, dauert dies 20 bis 30 Minuten. Anschliessend kann der Hummer zubereitet werden. Klingt sehr realistisch und praxisnah !!!
Eine gute Gelegenheit, diese Tiere nicht mehr anzubieten, da Langusten und Hummer in den Weltmeeren ohnehin rar geworden sind.
Strafbestimmungen
Wer Tiere vorsätzlich auf qualvolle Art tötet, begeht Tierquälerei. Dies wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet!
Korrekturseiten im Pauli-Lehrbuch
Im Anhang finden Sie die korrigierten Seiten des Lehrbuches. Die korrigierten Stellen sind gelb markiert. Bitte leiten Sie diese Informationen auch Ihren Lernenden weiter und thematisieren Sie die neuen Sachverhalte in Ihrem Unterricht. Lassen Sie die Lernenden die betreffenden Seiten korrigieren oder den neuen Text ins Buch einkleben. Die korrigierten Seiten finden Sie auch als PDF auf der Pauli-Homepage (Pauli-Lehrbuch: Nachträge/Korrigenda) zum Downloaden.
Ebenso finden Sie im Anhang einen Auszug aus der Tierschutzverordnung betreffend Krustentiere «Fachinformation Tierschutz Nr. 16.8». Sie finden dort alle wichtigen Informationen im Zusammenhang mit dem fachgerechten Töten von Krustentieren.
Pauli E-Book
Alle Korrekturen sind dort bereits ausgeführt, Sie brauchen lediglich die neue Version hochzuladen.